DIE ALLGEMEINEN VERTRAGSGRUNDLAGEN.

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AVG | Allgemeine Vertragsgrundlagen

FÜR DIE BEREICHE PRINT- UND WEBDESIGN

 

1. Geltungsbereich

1.1. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allgemeinen Vertragsgrundlagen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich.

1.2. Bei Konkurrenz unserer Allgemeinen Vertragsgrundlagen mit den Vertragsgrundlagen des Auftraggebers gelten unsere Allgemeinen Vertragsgrundlagen ausschließlich.

 

2. Versicherung des Auftraggebers

Der Auftraggeber erklärt durch die Einsendung seiner Vorlagen, Originale, Dias, Filme oder Negative, dass er im Besitz des Reproduktions- bzw. Vervielfältigungsrechtes ist und alleine alle rechtlichen Folgen aus der Vervielfältigung trägt. Er stellt uns insbesondere ausdrücklich von Ansprüchen Dritter aus unbefugter Vervielfältigung, gleich welcher Art, frei.

 

3. Haftung für überlassene Unterlagen

3.1. Eingesandte Vorlagen, Originale, Dias und Filme werden mit eigenüblicher Sorgfalt behandelt. Auf besondere Werte eingescannter oder übergebener Vorlagen, Originale, Dias und Filme sind wir bei Einsendung oder Übergabe schriftlich ausdrücklich hinzuweisen. Der Auftraggeber hat diese Vorlagen, Originale, Dias und Filme oder sonstige überlassene Unterlagen besonderer Werte auf seine Kosten zu versichern.

3.2. Während der Aufbewahrung, des Transportes und während der Zeit der Benutzung und Bearbeitung durch uns, unserer Arbeiter und Angestellten, Bevollmächtigten oder Beauftragten wird eine Haftung nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden übernommen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf einen Verlust von uns überlassenen Daten und Unterlagen bei der elektronischen Bildbearbeitung und/oder Speicherung.

3.3. Eine Haftung für ideelle und künstlerische Werte ist ausgeschlossen.

 

4. Kosten von Entwürfen

Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden in Rechnung gestellt, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

 

5. Liefertermine & Haftung für Lieferverzögerungen

5.1. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Auftragserteilung. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees oder sonstiger Muster durch den Auftraggeber, ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung der Prüfunterlagen an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungsnahme.

5.2. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.

5.3. Ist der Vertragspartner Unternehmer, wird für verspätete Lieferung oder verspätete Erbringung unserer Leistung eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz übernommen.

5.4. Für eine Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind – verursacht durch Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.

5.5. Bei Verzögerung der Lieferung kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung der Bestimmung in Ziff. 5.4. nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist, die mindestens zehn Arbeitstage betragen muss, vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist muss schriftlich nach eingetretenem Verzug erklärt werden und mit der Erklärung verbunden sein, dass der Auftraggeber nach Ablauf der Nachfrist zurücktrete.

 

6. Entgegennahme der Leistung

6.1. Kommt der Auftraggeber mit der Entgegennahme der Leistung in Verzug, so stehen uns die Rechte aus §§ 293, 323 BGB zu. Uns steht auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz zu verlangen.

6.2. Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige, bzw. bei avisierten Versand nicht prompt, ab, oder ist ein Versand in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Leistung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

 

7. Mengenabweichungen

Im Allgemeinen wird die Auflage in vertraglich vereinbarter Höhe geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5 % anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben – oder besonders schwierigen Drucken auf 10 %. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der

Mehr- oder Minderlieferung, wenn das Papier von uns aufgrund der Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze.

 

8. Korrekturen

8.1. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden von uns infolge Unleserlichkeit des Manuskripts nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

8.2. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend.

 

9. Fälligkeit von Rechnungen

9.1. Rechnungen sind sofort fällig.

9.2. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl, Warenlieferungen gegen Nachnahme oder gegen Rechnung zu versenden.

9.3. Kommt der Auftraggeber ganz oder teilweise mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen gegen den Auftraggeber, auch die noch nicht fälligen, zur sofortigen Zahlung fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Auslieferung weiterer Aufträge oder Erbringung weiterer Dienstleistungen bis zur restlosen Erledigung sämtlicher fällig gewordener Forderungen zurückzuhalten.

9.4. Fällige Forderungen sind ab Verzugseintritt mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die jeweiligen Einziehungskosten sind zu erstatten.

9.5. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschrift auf unserem Bankkonto erfolgt, als Zahlungseingang.

9.6. Dem Auftraggeber steht ohne besondere Vereinbarung gleichgültig aus welchem Rechtsgrund ein Aufrechnungsrecht nicht zu. Ausgenommen hiervon ist die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

 

10. Vorauszahlung

Wir sind jederzeit berechtigt, Teilrechnungen auszustellen oder Vorauszahlungen zu fordern.

 

11. Prüfungspflichten des Auftraggebers

11.1. Korrekturabzüge, Lichtpausen, Andrucke und Ausfallmuster sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Fehler zu prüfen. Das Prüfungsergebnis ist uns unverzüglich mitzuteilen.

11.2. In Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen gelieferte Erzeugnisse sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung zu rügen.

11.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, gelten §§ 377, 378 HGB uneingeschränkt. Ziffer 11.2. findet keine Anwendung.

 

12. Gewährleistung und Haftung

12.1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

12.2. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

12.3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von uns zu vertretenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.

12.4. Der Mangel eines Teiles der Lieferung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsan- sprüchen hinsichtlich der gesamten Lieferung.

12.5. Abweichungen der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind, oder soweit sie auf drucktechnisch bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen für Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung und Imprägnierung haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z. B. Spezialeinbinder aus Kunststoff, besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Zellophanieren, Lackieren, Gummieren oder Imprägnieren durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen.

12.6. Unsere Haftung für Personen, deren wir uns bei der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung bedienen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

12.7. DSGVO und Webdesign: Die Einbindung des Datenschutzes, Disclaimers und Impressums als Agentur-Partner von eRecht24 durch Ulrike Hostehradsky ersetzt keine Rechtsberatung. Basierend auf die vom Kunden gelieferten und per PDF von eRecht24 generierten und frei gegebenen Adress- Firmierungs- und Inhaltsangaben erfolgt die Veröffentlichung daher auf eigenes Risiko. Eine Haftung kann nicht übernommen werden. Im Falle einer Abmahnung haftet ausschließlich und zu einhundertprozent der Kunde.

Ulrike Hostehradsky wird von jeglicher Haftung befreit, wenn der Kunde entgegen eRecht24 konformer Aufklärung über mögliche Abmahnungen – als Risiko im rechtlichen Bereich – keine DSGVO oder nur Teile der Einrichtung laut DSGVO wünscht. Dies wird mit rechtsgültiger Unterschrift seitens des Kunden in einer Auftragserteilung und / oder einem Web-Wartungsvertrag bestätigt. In einem solchen Fall erhält der Kunde kein eRecht24-Siegel, welches die Rechtssicherheit bestätigt.

Besitzt der Kunde eine „nicht-deutschsprachige“ Website, greift die Haftungsbefreiung ebenso. Betreibt der Kunde eine „nicht-deutschsprachige“ Website, obwohl der Firmensitz in Deutschland ist und hierfür das deutsche Rechtssystem vorgesehen ist, obliegt es dem Kunden, sich über rechtliche Grundlagen und aktuelle Sicherheiten zu informieren. Der Kunde wird von Ulrike Hostehradsky, nach aktuellem Stand als Premium-Agentur-Partner bei eRecht24 über jegliche Notwendigkeiten und Risiken aufgeklärt und bestätigt diese Aufklärung mit rechtsgültiger Unterschrift durch Unterzeichnung der Kunden-Auftragserteilung. Ulrike Hostehradsky ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer in Deutschland seinen Firmensitz hat, benötigt rein rechtlich in jedem Fall „auch“ eine deutschsprachige Website. Die weitere Sprachwahl einer Website richtet sich nach dem Adressatenkreis. Betreibt der Kunde eine Webseite, die nicht nur an deutschsprachige Kunden adressiert ist, sondern auch an andere EU-Länder gerichtet ist, muss grundsätzlich die jeweilige Landessprache als DSGVO zur Verfügung stehen. Nur so kann die Norm der DSGVO eingehalten werden und der Webseitenbesucher wird verständlich über seine Rechte informiert. Die Datenschutzerklärung, Impressum, Disclaimer, Bildquellen usw. muss in die jeweilige Sprache des EU-Ziellandes übersetzt werden.

12.9. Die Gewährleistungsfrist entspricht den gesetzlichen Fristen ab Abnahme.

 

13. Versand, Versandkosten und Gefahrenübergang

Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Bestellers unter Berücksichtigung der schnellsten zur Verfügung stehenden Versandart. Eine Transportversicherung wird lediglich auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber, sie werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

14. Eigentumsvorbehalt

14.1. Bis zur endgültigen Zahlung des Rechnungsbetrages bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Bei Weitergabe tritt der Auftraggeber hiermit die ihm aus der Weitergabe zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt an uns ab. Bei Zugriff Dritter auf unsere unter Eigentums- vorbehalt stehende Ware oder auf abgetretene Forderungen ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies sofort anzuzeigen.

14.2. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir unabhängig von weiteren Ansprüchen berechtigt, die gelieferte Ware sofort zurückzuverlangen. Im Falle der Rücknahme der gelieferten Ware sind wir verpflichtet, deren Wert unter Abzug von aufgelaufenen Aufarbeitungs-, Rücknahme- und Versandkosten auf unsere fälligen Forderungen anzurechnen. Der Auftraggeber räumt uns bereits jetzt das Recht ein, in diesem Fall über die jenigen Waren frei zu disponieren, die zurückgegeben oder nicht abgenommen wurden.

 

15. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte

15.1. Jeder dem Mediendesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Mediendesigners. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Mediendesigners. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.

15.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

15.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Mediendesigners weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt den Mediendesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarif- vertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung. üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

15.4. Der Mediendesigner räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

15.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

15.6. Der Mediendesigner ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Mediendesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung. üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.

15.7. Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

15.8. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich. verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich. hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Mediendesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung. üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

 

16. Inhalte von Internetseiten und abgelegten Daten

16.1. Der Kunde ist für alle von ihm oder von Dritten für ihn produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Ulrike Hostehradsky findet nicht statt.

16.2. Ulrike Hostehradsky überprüft die Inhalte des Kunden auch nicht daraufhin, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Falls ein Dritter schlüssig Rechtsverletzungen durch Inhalte des Kunden behauptet, ist Ulrike Hostehradsky berechtigt, die Daten bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren. Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Sperrung einverstanden.

16.3. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.

16.4. Wenn Ulrike Hostehradsky aus den unter Nr. 2 beschriebenen Gründen eine Sperrung vornimmt, ist der Kunde dennoch gegenüber Ulrike Hostehradsky zur Leistung verpflichtet.
16.5. Der Kunde stellt Ulrike Hostehradsky im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte wegen Rechtsverletzungen frei, die durch die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte bewirkt.

16.6. Der Kunde darf seine Inhalte durch deren Form oder dem mit seinen Inhalten verfolgten Zweck (z.B. Internetseiten. nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.. verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows usw.. zum Gegenstand haben.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist Ulrike Hostehradsky berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen die Verpflichtungen gem. Nr. 6, die Aufnahme von Inhalten des Kunden (z.B. Internetseiten. zu verweigern, solche Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung

Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile München.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil des Vertrages – aus welchem Grunde auch immer unwirksam sein, so bleiben die sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

18. Abgabepflicht bei der Künstlersozialkasse

Kreative Arbeiten unterliegen teilweise der Abgabepflicht bei der Künstlersozialkasse. Völlig unabhängig davon, ob das Medien Design Atelier bei der KSK versichert ist. Diese Abgabepflicht wird nach Aufwand zusätzlich weiterberechnet. Der Abgabeprozentsatz liegt für 2024 bei 5,0 % der in Rechnung gestellten Leistung, vorbehaltlich ges. Änderungen. Ausgenommen sind Druck- und Papierkosten.

Eine Vermeidung der Künstlersozialabgabe ist nicht möglich, auch nicht bei Beauftragung einer GmbH. Wo Kunst oder Publizistik angekauft bzw. in Auftrag gegeben und bezahlt wird, fällt Künstlersozialabgabe an. Zahlungspflichtig ist, wer das Werk oder die Leistung unmittelbar von einem Designer oder einer Agentur erhält.

 

19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

19.1. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit können personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies umfasst Daten, die im Rahmen der Nutzung unserer Webseite, durch Ausfüllen von Formularen, per E-Mail-Kommunikation oder telefonisch übermittelt werden. Wir erheben und verwenden diese Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und zur Erbringung unserer Dienstleistungen.

19.2. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten und um zu garantieren, dass die Datenverarbeitung ausschließlich im Rahmen der erteilten Weisungen erfolgt.

19.3. Kunden haben das Recht, Auskunft über die von ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen sowie der Verarbeitung zu widersprechen. Ebenso besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit. Anfragen diesbezüglich werden wir umgehend bearbeiten.

19.4. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die über die reine Vertragserfüllung hinausgeht, holen wir eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person ein. Kunden können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. 

19.5. Sollten wir zur Erfüllung unserer Dienstleistungen Auftragsverarbeiter einsetzen, stellen wir durch entsprechende Verträge sicher, dass diese ebenfalls in Einklang mit den Datenschutzgesetzen handeln und die Rechte der betroffenen Personen schützen. 

19.6. Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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Letzte inhaltliche Anpassung | 15.03.2024 | Ulrike Hostehradsky